Tätigkeitsbereiche

Erbrecht und Vermögensnachfolge

Erbrechtlich konsultieren unsere Mandanten uns in allen Belangen der Nachfolgegestaltung, insbesondere

  • Vorsorgevollmachten sowie Patientenverfügungen
  • Erstellung von Testamenten und Ehe- und Erbverträgen
  • Auslegung und Umsetzung letztwilliger Verfügungen, Erbauseinandersetzungen
  • Testamentsvollstreckung
  • Gründung von Stiftungen

Die generationsübergreifende Nachfolgegestaltung bedingt, Werte zu erhalten und zu mehren. Unser Beratungsspektrum beinhaltet daher auch eine rechtlich wie wirtschaftlich planvolle und durchdachte – vorbereitende – Herangehensweise. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir ein auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenes Konzept, um Ihr Vermögen aufzubauen, zu strukturieren, nachhaltig zu allokieren, Risiken zu streuen und so auch die Vermögensnachfolge bestmöglich vorzubereiten. In der Testamentsvollstreckung bewirken wir die Umsetzung letztwillig verfügter Vermögensnachfolge.